Neue Coronaschutzverordnung ab dem 3. April 2022
Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab 3.4.22, sieht Lockerungen für die Gastronomie und die Hotellerie vor. Wir möchten Sie über die wichtigsten Veränderungen für ihren Besuch in unserem Hotel und Restaurant informieren.
- Es bestehen für Gäste keine Zugangsbeschränkungen wie 2G, 2G+, oder 3G mehr.
- Die Maskenpflicht für Gäste ist vollständig aufgehoben.
- Es gibt keine Kapazitätsbeschränkungen mehr.
Bitte beachten Sie weitere Informationen, Maßnahmen und Regeln:
- Unser Hotel ist unter Berücksichtigung der oben genannten Richtlinien geöffnet.
- Bei der Beherbergung von Gästen einschließlich ihrer gastronomischen Versorgung sind Hygiene- und Infektionsschutzstandards gewährleistet.
- Unseren Gästen steht im Eingangsbereich, an der Rezeption, im Frühstücksraum sowie auf den Hotelzimmern Handdesinfektionsspender zur Verfügung.
- Im Eingangsbereich und der Rezeption sind deutlich sichtbare Hinweise der zu beachtenden Infektionsschutzregelungen angebracht.
- Beim Check-in werden die Kontakte zwischen Mitarbeitern und Gästen und der haptische Kontakt zu Bedarfsgegenständen (z.B. Stifte, Meldeschein) auf das Notwendige beschränkt oder so gestaltet, dass nach jeder Benutzung eine Reinigung/Auswechslung erfolgt.
- In allen öffentlichen Bereichen werden die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten.
- Auf den Hotelzimmern stehen unseren Gästen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Wir stellen unseren Gästen ausschließlich Einwegartikel (Shampoo, Seife etc.) bereit.
- Allgemein zugängliche Sanitärräume werden regelmäßig gereinigt. Es sind Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher vorhanden.
- Nach jedem Gästewechsel werden die Zimmer unter strengen Hygienemaßnahmen und mit größter Sorgfalt gereinigt.
- Die Beschäftigten werden in die vorgenannten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allg. Regeln des Infektionsschutzes wie Niesetikette etc.) unterwiesen.
- Auf Wunsch kann ein kontaktloser Check-In erfolgen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig.
Bitte beachten Sie zusätzlich die aktuelle Coronaschutzverordnung – Land NRW (ab dem: 3. April 2022).
Alle Angaben sind ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.